§ 1 Zahlungsweise

  • Der Mieter zahlt nach Abschluss des Mietvertrages als Anzahlung 400 €, fällig sofort nach Vertragsabschluss auf das Konto des Vermieters. Die Restzahlung inkl. Kaution ist unaufgefordert bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu überweisen.

  • Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger als 4 Wochen, überweist der Mieter den gesamten Mietbetrag inkl. Kaution sofort jedoch bis spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt.

  • Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurück treten. Der Mieter haftet für den hierdurch entstandenen Schaden.

  • Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß § 3 entsprechend der Entschädigung bei Mietrücktritt. 

  • Der Mieter überweist den Restbetrag inkl. Kaution bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn.

§ 2 Kaution

  • Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution in Höhe von 200,00 € zu bezahlen.

  • Die Kautionszahlung ist Voraussetzung für die Übergabe des Ferienhauses an den Mieter und mit Überweisung der Restzahlung zu entrichten.

  • Der Vermieter überweist die Kaution bei Mietende an den Feriengast schnellstmöglich zurück. (Voraussetzung: die Ferienwohnung ist ordnungsgemäß geräumt mit vollständigem Inventar, inkl. sämtlicher Schlüssel, zurückgegeben worden, und befindet sich bei der Rückgabe in vertragsmäßigem unbeschädigtem Zustand.)

  • Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution bei Schäden am Mietobjekt bis zur Klärung aller Umstände und Behebung der Schaden einzubehalten und ggf. zu verrechnen.

§ 3 Stornierung

  • Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden

  • Bei Rücktritt oder Nichtantritt aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, kann angemessener Ersatz (Rücktrittsgebühr) für die getroffenen Reservierungen und Aufwendungen verlangt werden.

– 30 % nach Buchungsbestätigung

– 50 % bis vier Wochen vor Reiseantritt

– 75 % bis zwei Wochen vor Reiseantritt

– 100 % bis eine Woche vor Reiseantritt

  • Sollte dem Mieter durch höherer Gewalt die Nutzung des gemieteten Objekts nicht möglich sein, bleibt die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung bestehen.

  • Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

  • Bei Rücktritt oder Nichtantritt aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, kann angemessener Ersatz (Rücktrittsgebühr) für die getroffenen Reservierungen und Aufwendungen verlangt werden.

  • Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

  • Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet

§ 4 Rücktritt & Kündigung durch den Vermieter

  • Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Hausfrieden vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Mieter deutlich vertragswidrig verhält.

  • Der Vermieter behält in diesem Fall den Anspruch auf den Mietpreis.

§ 5 Haftung und Mängel

  • Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistung. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung ausgeschlossen.

  • Mängel müssen dem Vermieter unmittelbar angezeigt werden.

  • Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter das Vertragsverhältnis kündigen. Der Mieter schuldet den auf die bereits in Anspruch genommenen Leistungen (bereits anwesende Tage) entfallenen Teil des Mietpreises. 

§ 6 Rechte und Pflichten

  • Das Ferienhaus ist ein Nichtraucherobjekt.

  • Das Ferienhaus einschließlich der Möbel, Geräte und der sonstigen darin befindlichen Gegenstände sind schonend und ordnungsgemäß zu behandeln.

  • Vorhandene Mängel, die bei Übernahme des Ferienhauses und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

  • Die Haltung von Hunden ist gestattet. Bei mehr als 2 Hunden muss eine Absprache mit dem Vermieter getroffen werden. (Mehrkosten)

  • Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt in der Begrüßungsmappe im Ferienhaus aus bzw. kann auf Wunsch im Vorfeld schriftlich zugesandt werden. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen uneingeschränkt zu benutzen: Parkplatz, Garten inkl. Sitzgelegenheiten, Küche inkl Zubehör, TV/WLAN (Nutzung von gebührenpflichtigen Diensten, wie z. B. Netflix, o.ä. sind durch den Mieter zu tragen), Waschmaschine, Grill.

  • Hinterlassenschaften des Hundes/der Hunde im Garten, auf der Terrasse und an sonstigen Orten sind selbstständig zu entsorgen.

  • Für durch den Hund/die Hunde entstandene Schäden haftet der Mieter. (Beachten Sie bitte die Vertragsbedingungen ihrer Haftpflichtversicherung!) Schäden werden ggf. mit der Kaution verrechnet.

§ 7 Sonstiges

  • Der Mieter erkennt die u.g. Hausordnung an und verpflichtet sich für dessen Einhaltung zu sorgen.

  • Ergänzungen und Änderungen des Mietvertrages oder der AGB bedürfen der Schriftform.

  • Sollten sich einzelne Bestimmungen des Mietvertrages oder der AGB als rechtsunwirksam erweisen oder sollte einer Vertragslücke offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht.